Erzeltern (17x Urgroßeltern)

 

  1. n.n. Oberschabbehard.
    Von Wendt eigen.

                             Kinder:

286976.i   n.n. Oberschabbehard.

 

  1. Hinrik Bock,
    * <1420 in Calbe,
    † um 1466 in Calbe. Er heiratete n.n., um 1445.

                             Kinder:

341798.i   Hans Bock * 1445, † 1494.

 

  1. n.n.,
    † >1467 in Calbe.

 

  1. Cord Snock,
    * um 1430,
    † um 1491 in Welsleben (Bördeland),
    Beruf Ackermann.
    Die Atzendorfer Familie Schnock entstammte ursprünglich einem Freigut in Welsleben. Nach dem Tod des ältesten uns bekannten Inhabers Cord  Snock  war der Hof 1491 an seinen Sohn L e v i n  gefallen. Im 15. Jahrhundert hatten drei Freihöfe in Welsleben existiert. Von ihnen hatte der älteste sich bis 1484 im Besitz der Familie v. Welsleben befunden und war dann von der Familie v. Pletz übernommen worden. Ein zweites Freigut hatte der Magdeburger Patrizierfamilie Lode gehört. Der Hof der Familie Schnock war relativ klein gewesen, zu ihm hatten 4 freie Hufen Land, ein Holzbusch und eine Wiese gehört. 1595 erfolgte die letzte uns bekannte Belehnung mit dem Freihof in Welsleben durch das Domkapitel, belehnt wurde Levin Schnock (oo Anna Lentze), ein direkter Nachkomme des alten Cord Schnock. Unter den Lehnsvettern wurden auch  Claus  Schnock  und seine Brüder, Levin Schnocks zu Atzendorf nachgelassene Söhne, aufgeführt. Bis 1635 hatte der Welsleber Freihof seine Qualität als ein solcher eingebüßt, auch wurde in dem Personenverzeichnis des gleichen Jahres vom 4. Februar kein Namensträger Schnock mehr genannt. (LHA. Magdeb. Cop. 112, Rep. A 3 c Tit. IV Nr. 7 b, S. 17, 56, 58, 86).
    Im Laufe des 14. Jahrhunderts hatten die Freihöfe in der Umgebung Magdeburgs links der Elbe ihre ursprüngliche Bedeutung längst eingebüßt, größtenteils waren sie käuflich und für das bemittelte städtische Bürgertum als Geldanlage interessant geworden. Zu den ursprünglichen Aufgaben hatte vorrangig die Eindeutschung und Christianisierung der restlichen slawischen Bevölkerung gehört, weswegen wir im Mittelalter längs der Elbe vermehrt Freihöfe antreffen. Später mussten ihre Inhaber bei Fehden und feindlichen Aggressionen ihrem Landesherrn Heerfolge leisten und besaßen schließlich im zuständigen Grafengericht einen Schöffensitz. Im Falle von Welsleben und Atzendorf befand sich das Gericht in Mühlingen. Als Entgelt waren die Freihöfe von Zinsleistungen und anderweitigen Diensten befreit gewesen. Dafür durften die zugehörigen freien Äcker nicht hypothekarisch belastet oder verkauft werden. Der Besitz des Hofes war früher an die Familie des Hofinhabers gebunden, er konnte nur an Namensträger vererbt werden. Im Falle einer Unterbrechung der unmittelbaren männlichen Generationsfolge ging der Hof an den nächsten männlichen Verwandten und dessen Familien über, auch wenn letzterer nicht am gleichen Ort wohnhaft war. Bei Belehnungen die meist bei Todesfällen vorgenommen wurden, wurden deswegen häufig die Namen der nächsten Lehnsvettern als potentielle Erben mit aufgeführt. Nur in seltenen Ausnahmefällen konnte ein Erbzinsbauer als persönliche Auszeichnung einen Freihof erwerben.
    Erbzinsbauern besaßen nur ein eingeschränktes Besitzrecht an ihren Höfen, weswegen sie ihrem Grundherrn Zinsen und Dienstleistungen zu erbringen hatten. Deswegen bedeutete noch im ausgehenden Mittelalter der Besitz eines Freihofes eine gewisse ländliche Exklusivität. Letztendlich wurden aber Sonderrechte wie die des Waffentragens und des separaten Kirchenstuhles bei zunehmender Angleichenung an die bäuerliche Umgebung speziell durch Heiraten aufgegeben. Als Relikt früherer Freiheiten hatten sich bis ins 18. Jahrhundert die Zinsvergünstigungen bei Mannlehenäcker erhalten können.
    Er war Inhaber eines Freihofes in Welsleben mit 4 freien Hufen Acker, 1 Holzbusch und 1 Wiese. Zusätzlich bewirtschaftete er noch 2 ½ Hufen vor Altenweddingen, Lehn des Kloster Berge. Daneben besaß er noch 1 Kossatenhof in Stemmern, den später seine Enkelin, verheiratet mit Peter Helling, ca. 1523 in die Ehe einbrachte.  Er starb 1491 und übergab den Hof seinem Sohn Levin.

                             Kinder:

343680.i   Levin Schnock * um 1455.

 

  1. Drewes Peters,
    Beruf Ackermann (in Förderstedt 1490, war im Erbenzinsregister der Dompropstei des Jahres 1490 der einzige Lehnsmann dieses Familiennamens).

                             Kinder:

343760.i   Jan Peters.

 

  1. Henne Dilthey,
    * um 1390 in Siegen,
    † nach 1472 in Siegen,
    Beruf Hüttenbesitzer,
    Er heiratete n.n., um 1417/18.

                             Kinder:

                          i   Heinrich Dilthey * ca. 1418/19, † ca. 1498/99.

352258.ii   Tilmann Tylnteigh * um 1420/25, † um 1496/97.

 

  1. n.n.,
    * 1400,
    † nach 1420.

 

  1. Hans Sprenger,
    † vor 1494.

                             Kinder:

352288.i   Contzgin Sprenger * um 1415, † zw. 1487 und 1495.

 

  1. Heinchin Scherer.

                             Kinder:

352289.i   n.n. Scherer * um 1435.

 

  1. Tilchin Fick,
    * um 1425 in Fickenhütten (Siegen),
    † zw. 1503 und 1504 in Dillnhütten (Siegen),
    Beruf Hüttengewerke (auf Dillnhütten).

                             Kinder:

352294.i   Hans Fick * um 1445, † zw. 1496 und 1497.

 

  1. Hermann von Hupsdorf,
    * um 1405,
    † zw. 1472 und 1480,
    Beruf Nassauischer Rentmeister (zu Siegen).
    Hermann von Hupstorf gen. Illequat, auch von Selbach * Hupstorf um 1400, + nach 1.9.1479, um 1480
    Er war Stadtschultheiß und gräflich nassauischer Rentmeister in Siegen sowie Lehnsträger des Hofes Hupstorf. In Salchendorf gibt es heute eine Haubergsgenossenschaft Illquaden, deren Besitz wahrscheinlich im Eigentum der Familie Selbach-Quadfasel war. Sie liegt nördlich des Knopsche (?) Baches und ist so schwach geneigt, daß dort früher Landwirtschaft betrieben werden konnte.
    Der Amtmann verwaltete die gesamte Grafschaft Nassau-Siegen mit Ausnahme der Stadt Siegen. Er ist der politische Vertreter des außerhalb residierenden Landesfürsten. Ihm zur Seite steht der Rentmeister. Er hat die Abgaben einzutreiben und auch über die Ausgaben Rechenschaft abzulegen.
    Illequat war von dem Wert einer ungeschmälerten Landesverwaltung überzeugt und stieß auf den Widerstand bei Rat und BM der Stadt Siegen. Trotz der beschworenen Stadtrechte durch die Vertreter der Stadt, nach denen bei Ratssitzungen und bei heimlichen Sachen zwei Vertreter des Grafen zuzuziehen waren, taten sie es nicht. Illequat besand auf der Einhaltung der Verträge. Die Stadtleute verbreiteten schlimme Reden über ihn, der damals, wie er  behauptete, seines Lebens nicht mehr sicher war. Die Stadt brachte keinen Rechtsfall vor das Gericht, damit der Graf die Strafen nicht einziehen konnte. die Zünfte regelten alles intern. Illequat behauptete, daß die Stadt nachts nicht bewacht sei, weil sich die Wohlhabenden vor der Wache drückten. Das sei der Grund, daß die Stadt den Wachdienst nicht der Aufsicht des Schultheißen oder anderer gräflicher Beamten unterstelle. Es war eine jahrelange Streiterei zwischen Stadt und Rentmeister.
    Am 8.3.1430 belehnt Johann von Hatzfeld Arnold und Hermann von Selbach mit Gütern zu Odendorff und Salchindorf im Grunde von Selbach.
    Am 15.7.1435 belehnen Johann, Henne und Godert von Hatzfeld Herman von Selbach gen. Ulquaet und Arnolt von Solbach mit Gütern in Salchindorff, auf denen die Belehnten geboren sind.
    1449 hat er Streit mit dem BM und den Schöffen. Er bewohnt damals einen Teil der Burg. Illequat macht ihnen Vorwürfe wegen schlechter Geschäftsführung und kündigt eine strengere Durchführung der landesherrlichen Aufsicht an. Auch streiten sie in den Jahren 1449/51 um den beweglichen Besitz (Nachlass) der Pfleglinge des Siegener Hospitals. Der offenbar vom Landesherrn ernannte Schultheiß ist der oberste Beamte der Stadt  Siegen und zugleich Richter. Er handhabt mit den Schöffen die Gerichtsbarkeit der Stadt, nimmt aber auch an der Verwaltungstätigkeit der Schöffen teil. Hieraus entstanden die Auseinandersetzungen, die Hermann Hupstorf gen. Illequat in den Jahren 1449 und 1450 mit der Stadt hat.
    Martini 1452 belehnen Adam von Selbach-Lohe und sein Onkel Gothard von Selbach eine Lohe-Mühle und Hütte an Herman Huppeßdorf gen. Liqurat und Güde seine Ehefrau.

    1453 wird er im Verzeichnis der freien Bürgergüter binnen oder bauden der Paelen genannt. Es wird ein Garten vff dem Graben bei der neuen molen bei Illequatz Garten genannt.
    Am 27.3.1459 ist er unter den Teidingsleuten, als Hermann Rijffe mit seiner Frau Fige, Bg zu Siegen, einen Garten an der Oberstraße an Phlipp von Bicken verkaufen.
    Am 28.3.1461 wird das Gut, das Ebert von Wischel und Gothard von Selbach-Iche zu "Isern heist am moelen und hütten, das herman illequait jetzund unter hatt", zu einem Seelgedächtnis bestimmt. Unter dem zu zahlenden Hüttenzins trägt er ins Rentbuch ein: "Item Hermans rentmeister van syme hamer off der Syge 3 g".
    In einem Bericht vom 5.12.1467 erklärt er, daß er zugegen gewesen sei, als Phlipp von Bicken den Grafen Heinrich II. gebeten habe, daß er ihm die Burg Hainchen schenken soll.
    1467 klagt er, daß Philipp von Bicken versucht habe, den gräflichen Zehnten an den Wiesen in der Leimbach an sich zu ziehen.
    1469 bewirtet er den Grafen von Hanau in seinem Hause in Siegen und legt darüber Rechnung ab.
    Aus einer Urkunde vom 26.6.1470 geht hervor, daß Illequait das Gut Hupsdorf dem Saynschen Grafen lehenspflichtig war, es jedoch Illequat von den von Hatzfeld zu Lehen erhielt.
    1470 war Illequat dem Grafen Johann von Nassau 1200 gl 20 Weißpfennige und 8 ½ Heller schuldig. Diese Schuld sollte er in Raten von 1472 bis 1477 tilgen. Die 1. Rate in Höhe von 300 Gl zahlte er im November 1472. Wegen dieser Schuld  verpfändete er dem Grafen bereits am 28.7.1471 außer seinen Häusern und größerem Grundbesitz die Hammerhütte (Sieghütte), eine Blashütte an der Sieg, eine weitere Blashütte an der Eisern und eine Mühle ebenfalls an der Eisern. Über die Sieghütte sagt er: "... die hamerhutte uff der Syge, der han ich Hans, myme eidam, unde Dielgen, myner dochter, ein virtel der hutten gegeben, dar umb das sii myr die hutte halff bouwen, des ich nyt gethun en konde: doch so sal ich die hutte rumsil bruchin myn leben lanck, unde gibet zu Tzinse drii gulden".

    Hieraus geht hervor, daß Hermann der Gründer der Sieghütte gewesen sein muß. In einer Urkunde vom 28.7.1471 wird sein gesamter Besitz aufgeführt und seine ganze Familie genannt.
    Das von ihm verwendete Siegel zeigt einen Schild mit Rose, die Umschrift ist unleserlich.
    Er heiratete Guda n.n., 1452.

                             Kinder:

352295.i   Dielgen von Hupsdorf * um 1450.

 

  1. Guda n.n..

 

  1. Hermann off dem Berge,
    † vor 1463 in vor der Hardt (Siegen),
    Beruf (Besitzer der Blashütte vor dem Berge).
    Er heiratete Gertrud Sel.

                             Kinder:

                          i   Hen (Johannes) vor der Hardt * zw. 1435-1445, † ca. 1505.

352214.ii   Tilmann vor der Hardt * um 1440, † zw. 1491-1492.

 

  1. Gertrud Sel,
    † nach 1463 in vor der Hardt (Siegen),
    Beruf (Besitzerin der Blashütte vor der Hardt, später auch des dortigen Hammers).

 

  1. Cone Busch,
    * ca. 1400,
    † zw. 1452 und 1460,
    Beruf (Besitzer der Eisenhämmer v. d. Hardt und auf der Grünen Au).
    Er heiratete Catharina n.n..

                             Kinder:

352674.i   Gotthart Busch * um 1425, † ca. 1498.

352672.ii   Henne Pusch * zw. 1425-1430, † zw. 1471-1479.

                        iii   Siebel Busch * zw. 1440-1445, † zw. 1497-1498.

 

  1. Catharina n.n.,
    † nach 1455 in Siegen.

 

  1. Cone Busch, (siehe die gleiche Person oben # 705344)

 

  1. Catharina n.n., (siehe die gleiche Person oben # 705345)

 

  1. Henchen Scholte.

                             Kinder:

352675.i   Gretgen Scholte * ca. 1430, † ca. 1502.

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